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Allgemeine Reise- und Teilnahmebedingungen

Lieber Gast- und Austauschschüler,
wir begrüßen dich recht herzlich als Interessent für unsere Gastschulreisen und Austauschprogramme und informieren dich hiermit darüber, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Pflichten du uns gegenüber hast. In Ergänzung zu den gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts in den §§ 651a bis 651y des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie in Artikel 250 und Artikel 252 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) werden zwischen dir als reisender Austauschschüler und uns als Reiseveranstalter die nachfolgenden Allgemeinen Reise- und Teilnahmebedingungen für Pauschalreisen vereinbart. Die Bedingungen gelten auch für einen kürzeren als drei Monate andauernden Gastschulaufenthalt oder einen mit der geregelten Durchführung eines Praktikums verbundenen Aufenthalt bei einer Gastfamilie im Aufnahmeland (§ 651u Abs. 1 BGB).

1 Anmeldung und Vertragsschluss

1.1 Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Telefax oder auf elektronischem Wege (E-Mail/Internet) erfolgen kann, bietest du FSA Youth Exchange Petra Jacobi (nachfolgend kurz „FSA“) den Abschluss eines Pauschalreisevertrages über eine Gastschul- bzw. Schüleraustauschreise aufgrund der in den Broschüren angegebenen Leistungsbeschreibungen, den vorvertraglichen Informationen und Preisen verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von FSA zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form. Die Bestätigung des Vertrages (Reisebestätigung) wird dir bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung gestellt. Bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien wird dir die Reisebestätigung in Papierform übergeben, ansonsten erfolgt die Übermittlung auf einem dauerhaften elektronischen Datenträger.

1.2 Die von FSA erteilten vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reise- und Teilnahmepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten und die Entschädigungspauschalen bei einem Rücktritt gemäß Art. 250 § 3 Nrn. 1, 3 bis 4 und 7 EGBGB werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrags, wenn dies zwischen uns ausdrücklich vereinbart wird. Ebenso gelten die §§ 651a bis 651t BGB bei einem kürzeren als drei Monate andauernden Gastschulaufenthalt oder einem mit der geregelten Durchführung eines Praktikums verbundenen Aufenthalt bei einer Gastfamilie nur dann nicht, wenn dies zwischen uns ausdrücklich vereinbart ist.

2 Bezahlung und Sicherungsschein

2.1 Die auf den Reise- und Teilnahmepreis (Programmpreis) geleisteten Zahlungen sind nach § 651r BGB iVm. Art. 252 EGBGB durch den Abschluss eines Kundengeldabsicherungsvertrages insolvenzgesichert. Der entsprechende Sicherungsschein wird dir zusammen mit der Bestätigung des Vertrages (Reisebestätigung) zur Verfügung gestellt. Damit ist sichergestellt, dass dir der gezahlte Reisepreis und etwaig notwendige Aufwendungen, die für eine Rückreise entstehen, erstattet werden, sofern die Reiseleistungen wegen einer Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz ausfallen.

2.2 Soweit die Voraussetzungen nach Ziffer 2.1 vorliegen, ist bei Vertragsschluss eine Vorauszahlung (Anzahlung) auf den Programmpreis zu leisten. Sie beträgt 20% des Programmpreises und ergibt sich im Übrigen aus der Reisebestätigung.

2.3 Unter den Voraussetzungen der Ziffer 2.2 ist der restliche Programmpreis 30 Tage vor Reise- und Programmbeginn fällig und zahlbar, soweit feststeht, dass die Reise wie in der Reisebestätigung ausgewiesen durchgeführt wird.

2.4 Prämien für Reiseversicherungen sind in voller Höhe zusammen mit der Vorauszahlung fällig und zahlbar.

3 Leistungen und Leistungsänderungen

3.1 Der Umfang unserer vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich im Einzelnen aus unserer Leistungs- und Programmbeschreibung, unseren vorvertraglichen Informationen und den ALLGEMEINE REISE- UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN allgemeinen Hinweisen in der der Buchung zugrundeliegenden Broschüre oder der Reiseausschreibung sowie den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Wir tragen bei Mitwirkung des Gastschülers für eine nach den Maßstäben und Verhältnissen des Aufnahmelandes angemessene Unterkunft, Beaufsichtigung und Betreuung des Gastschülers in einer Gastfamilie Sorge und schaffen die Voraussetzungen für einen geregelten Schulbesuch des Gastschülers im Aufnahmeland. Deine Gastfamilie sowie deinen Ansprechpartner im Aufnahmeland, deren Namen und Anschrift mit Telefonnummer sowie ggf. Faxnummer und E-Mail-Adresse, teilen wir dir rechtzeitig vor Reiseantritt mit. Deine gesetzlichen Vertreter können mit dir an deinem Aufenthaltsort jederzeit über deine Gastfamilie oder deinen Ansprechpartner Kontakt aufnehmen.

3.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Inhalt des Reise- und Teilnahmevertrages durch uns bleiben vorbehalten, soweit sie nach Vertragsschluss notwendig und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. Solche Änderungen oder Abweichungen sind nur zulässig, wenn sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise und des Gastschulaufenthaltes nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hat FSA für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dir der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten

3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reise- oder Programmleistung bist du berechtigt, innerhalb einer von uns gleichzeitig mit der Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn wir dir eine solche Reise angeboten haben. Du hast dabei die Wahl, entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, sofern dir eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Reagierst du nicht, oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf wirst du in der Änderungserklärung in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hingewiesen. Hat FSA für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, wird dir der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB erstattet.

3.4 Soweit wir außerhalb unseres Pauschalangebots zusätzliche Leistungen (insbesondere zusätzliche Beförderungen, Sportveranstaltungen, Ausflüge etc.) nicht in eigener Verantwortung erbringen, weisen wir ausdrücklich in der Reisebroschüre sowie in der Reisebestätigung darauf hin, dass es sich insoweit um Fremdleistungen eines weiteren Anbieters von Reiseleistungen handelt, die von uns lediglich vermittelt werden.

4 Ersatzperson

4.1 Innerhalb einer angemessenen Frist vor Reise- und Programmbeginn kannst du auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass ein Dritter (Ersatzperson) in deine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie FSA spätestens 60 Tage vor Reise- und Programmbeginn zugeht.

4.2 FSA kann dem Eintritt des Dritten anstelle des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte vertragliche Reiseerfordernisse nicht erfüllt oder den Anforderungen der Gastfamilie sowie der Schule nicht entspricht.

4.3 Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, für die FSA durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten pauschal 25 EUR zu verlangen. Gegenüber Leistungsträgern (bspw. für Flugverbindungen) tatsächlich entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. FSA hat dir einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Dir bleibt der Nachweis unbenommen, dass mit dem Eintritt des Dritten keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.

4.4 Für den Programmpreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften du und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

5 Beistand und Mängelrechte

5.1 [Beistand] Wir sind nach § 651q BGB verpflichtet, dir bei auftretenden Problemen und Schwierigkeiten unverzüglich in angemessener Weise durch Bereitstellung geeigneter Informationen Beistand zu gewähren und dich zu unterstützen. Dies erfolgt zumeist durch deinen Ansprechpartner sowie unsere örtlichen Vertreter und Betreuer oder die Gastfamilie. Die jeweiligen Kontaktdaten kannst du den Reise- und Programmunterlagen entnehmen. Im Übrigen kannst du dich zur Einforderung von Beistandsleistungen auch direkt an uns unter folgenden Kontaktdaten wenden: Telefon: +49 521 1600 50, Telefax: +49 521 1091 10, E-Mail-Kontakt: petra@fsa-youthexchange.de.

5.2 [Abhilfe] Sollte eine Reise- und Teilnahmeleistung nicht oder nicht frei von Mängeln erbracht werden, kannst du innerhalb angemessener Frist Abhilfe verlangen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Zudem können wir auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine angemessene Er - satzleistung angeboten wird. Hat die Ersatzleistung zur Folge, dass die Reise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit ist, haben wir dir eine angemessene Herabsetzung des Programmpreises zu gewähren.

5.3 [Unverzügliche Mängelanzeige] Einen aufgetretenen Reisemangel hast du unverzüglich uns oder dem dir benannten Ansprechpartner im Aufnahmeland bzw. unserem Vertreter oder Betreuer vor Ort gegenüber anzuzeigen. Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen kannst du auch direkt an FSA Youth Exchange Petra Jacobi, Rehhagenhof 42, 33619 Bielefeld, oder an die unter Ziffer 5.1 genannten Kontaktdaten richten. Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, kannst du weder Minderungsansprüche nach § 651m, noch Schadensersatzansprüche nach § 651n geltend machen.

5.4 [Minderung] Falls Reise- oder Teilnahmeleistungen nicht frei von Mängeln erbracht worden sind und du es nicht schuldhaft unterlassen hast, den Mangel unverzüglich anzuzeigen, kannst du für die Dauer der vorhandenen Mängel eine entsprechende Herabsetzung des Reise- und Teilnahmepreises verlangen (Minderung). Bloße Unannehmlichkeiten oder Beeinträchtigungen, die deinem persönlichen Lebensrisiko zuzuordnen sind, stellen keine minderungsrelevanten Mängel dar.

5.5 [Kündigung] Werden die Reise oder die Programmteilnahme in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kannst du im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§ 651i Abs. 3, § 651l BGB) den Vertrag kündigen. Wir empfehlen, die Kündigung zumindest in Textform uns gegenüber zu erklären. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behältst du, sofern der Vertrag die Beförderung umfasste, den Anspruch auf Rückbeförderung. Du schuldest uns nur den auf die in Anspruch genommenen bzw. zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen entfallenden Teil des Programmpreises.

5.6 [Schadenersatz] Bei Vorliegen eines Reisemangels kannst du unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung auch Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Reisemangel ist von dir selbst oder einem Dritten verschuldet, der weder Leistungserbringer ist noch in anderer Weise an der Erbringung der von dem Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistungen beteiligt ist und für uns nicht vorhersehbar oder nicht vermeidbar war oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Bei einem Gastschulaufenthalt kann indes keine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verlangt werden.

6 Deine Vertragsobliegenheiten

6.1 Im Falle von Leistungsstörungen bist du verpflichtet, im Rahmen deiner Möglichkeiten alles zu tun, um zu einer Behebung der Leistungsstörung beizutragen und eventuell erwachsene Schäden so gering wie möglich zu halten.

6.2 Der Austausch- und Gastschüler ist gehalten, am Gelingen des Gastschulaufenthaltes mitzuwirken. Das gilt sowohl für den verpflichtenden geregelten Schulbesuch als auch für ein angemessenes Verhalten des Gastschülers im Aufnahmeland und insbesondere in der Gastfamilie.

7 Rücktritt und Kündigung durch FSA

7.1 Wir können vor Reise- und Programmbeginn nach Maßgabe von § 651h Abs. 4 Nr. 2 BGB vom Vertrag zurücktreten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert sind. In diesem Fall haben wir den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Treten wir vom Vertrag zurück, verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

7.2 Ferner können wir den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz unserer ALLG. REISE- UND TEILNAHME ALLGEMEINE REISE- UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN entsprechenden Abmahnung nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Gastschüler in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Bei einer Kündigung durch uns behalten wir den Anspruch auf den Programmpreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Wir müssen uns jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich etwaiger Erstattungen durch Leistungsträger.

8 Haftung

8.1 Unsere Haftung aus dem Reise- und Teilnehmervertrag für Schäden ist auf den dreifachen Reise- und Teilnahmepreis beschränkt. Diese Ausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine von dir für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haften wir nur für etwaig verbundene Nachteile (bsw. höhere Versicherungsprä- mien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch den Versicherer). Für Schäden aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen und nicht im Zusammenhang mit einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit stehen, haften wir bei Sachschäden bis zur Höhe des dreifachen Reise- oder Teilnehmerpreises.

8.2 Ein Haftungsanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Haftung gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Im Übrigen gilt § 651p Abs. 2 BGB, so dass haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften (bspw. EGV 261/2004; EGV 889/2002) sowie die auf internationalen Übereinkommen (bspw. Montrealer Übereinkommen) beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, auch zu unseren Gunsten gelten. Etwaig darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen im Zusammenhang mit dem Reisegepäck bleiben hiervon unberührt. Bei Beschädigung von Reisegepäck ist von dir unverzüglich nach Entdeckung des Schadens eine Schadensanzeige (P.I.R. = Property Irregularity Report) gegenüber der zuständigen Fluggesellschaft zu erstatten; bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen nach der Aufgabe und im Falle einer Verspätung binnen 21 Tagen, nachdem das Reisegepäck dem Empfänger zur Verfügung gestellt worden ist.

8.3 Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen auftreten, haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft. Wir empfehlen insoweit den Abschluss einer Unfallversicherung.

8.4 Werden außerhalb unseres Pauschalangebots zusätzliche Leistungen (insbesondere zusätzliche Beförderungen, Sportveranstaltungen, Ausflüge etc.) nicht in eigener Verantwortung erbracht, so weisen wir in der Reisebroschüre und in der Reisebe- stätigung ausdrücklich darauf hin, dass es sich um Fremdleistungen eines anderen, von uns benannten Leistungsträgers handelt. Wir haften daher nicht selbst für die ordnungsgemäße Erbringung dieser Leistungen. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall ausschließlich nach den Bestimmungen und Vertragsbedingungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.

8.5 Wir haften ferner nicht für Leistungsstörungen, Personenoder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen im Sinne von Ziffer 3.4. lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reisebroschüre oder in der Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung unter Angabe des vermittelten Vertragspartners eindeutig als Fremdleistungen gekennzeichnet und für Sie erkennbar nicht Bestandteil unserer vertraglichen Reiseleistungen sind.

9 Versicherungen sowie Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

9.1 Eine Auslandskranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung für die Dauer der Reise ist zwingend erforderlich. Ein solcher Versicherungsschutz wird über eine Gruppenversicherung bei der Dr. Walter GmbH, Versicherungsmakler, 53819 Neunkirchen-Seelscheidt, erlangt, die FSA für jeden Teilnehmer abschließt.

9.2 Eine Reisekostenrücktrittsversicherung ist im Programmpreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod. Die Prämie ist mit der Anzahlung auf die Reise fällig (vgl. Ziffer 2.4). Ein etwaiger Versicherungsvertrag wird erst wirksam mit Zahlung der Prämie.

9.3 Wir werden dich über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Aufnahmelandes einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung erforderlicher Visa vor Vertragsschluss sowie erforderlichenfalls bis zum Reise- und Programmbeginn über eventuelle Änderun- gen unterrichten. Beachte bitte hierzu unsere Informationen in unserer Programmbroschüre und erkundige dich erforderlichenfalls ergänzend bei deinem zuständigen Konsulat.

9.4 Für die Ein- und Ausreise von und nach Südafrika müssen Jugendliche eine notariell beglaubigte Kopie ihrer Geburtsurkunde in englischer Sprache mitführen, in der beide Elternteile eingetragen sind. Bei Jugendlichen mit deutscher Staatsangehörigkeit und die in Deutschland geboren wurden, reicht die Mitführung der Kopie einer internationalen Geburtsurkunde.

9.5 Ferner benötigen Jugendliche für Südafrika zur Ein- und Ausreise eine hierzu erteilte notariell beglaubigte Einverständniserklärung ihrer Eltern in englischer Sprache (parent’s proof of consent certified by a notary). Die elterlichen Ausweise müssen vom Notar in beglaubigter Form der Einverständniserklärung angeheftet werden.

10 Rücktritt und Kündigung durch Gastschüler

10.1 Du kannst jederzeit vor Reisebeginn von der Reise- und Programmteilnahme zurücktreten. Wir empfehlen dir, einen etwaigen Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären, zumindest aber in Textform. Im Falle deines Rücktritts können wir eine angemessene Entschädigung für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen, wenn wir dich bereits auf den Aufenthalt angemessen vorbereitet und dich spätestens zwei Wochen vor Antritt der Reise über Name und Anschrift der Gastfamilie und über den Namen und die Erreichbarkeit eines Ansprechpartners im Aufnahmeland, bei dem auch Abhilfe verlangt werden kann, informiert haben. Wir können zudem nur dann eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder am Bestimmungsort im Aufnahmeland oder in dessen unmittelbarer Nähe keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht unserer Kontrolle unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn von uns alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Reise- und Teilnahmepreis und berücksichtigt abweichend von § 651h Abs. 2 Nr. 1 BGB eine zu erwartende Ersparnis von Aufwendungen und einen zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reise- und Teilnahmeleistung. Die Höhe der Entschädigung ist auf Verlangen von uns zu begründen.

10.2 Aufgrund unseres speziellen Angebots und der nur eingeschränkten Möglichkeit einer anderweitigen Verwertung der Reise- und Programmteilnahmeleistungen beläuft sich unsere pauschalierte Entschädigung nach Durchführung der Reisevorbereitungen und unter den Voraussetzungen nach Ziffer 10.1 je angemeldetem Teilnehmer bei einem Rücktritt - bis zum 60. Tag vor Reisebeginn auf 20%, - vom 59. bis 29. Tag vor Reisebeginn auf 30%, - vom 28. Tag bis zum Tag des Reisebeginns oder bei Nichtantritt der Reise (no show) auf 40% des Programmpreises. Hinzu treten etwaige zusätzliche Kosten einer Stornierung bereits gebuchter Flugverbindungen. Dir bleibt darüber hinaus der Nachweis offen, dass die uns zustehenden Kosten wesentlich geringer sind als die von dir geforderte Entschädigungspauschale.

10.3 Bei Abbruch des Gastschulaufenthaltes: Falls der Teilnehmer einzelne Leistungen infolge einer von ihm zu vertretenden vorzeitigen Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen, die in der Sphäre des Teilnehmers begründet sind (z.B. plötzliche schwere Erkrankung) nicht in Anspruch nimmt oder nehmen kann, so richtet sich die Erstattung nach den Bestimmungen des jeweiligen Leistungsträgers vor Ort.

10.4 Als Gastschüler kannst du den Vertrag nach § 651u Abs. 4 BGB bis zur Beendigung der Reise jederzeit kündigen. In diesem Fall ist FSA berechtigt, den vereinbarten Programm- preis abzüglich der ersparten Aufwendungen zu verlangen. Wir sind verpflichtet, die infolge der Kündigung notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag deine Beförderung umfasst, für deine Rückbeförderung zu sorgen. Die Mehrkosten fallen dir zur Last. Dies gilt nicht, wenn du nach Maßgabe von Ziffer 5.5 zur Kündigung berechtigt wärst.

11 Hinweise zur Flugbeförderung

Die EG-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen verpflichtet uns, Fluggäste bei Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, werden wir dir zumindest die Fluggesellschaft benennen, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald die Identität der Fluggesellschaft feststeht, wird diese dir mitgeteilt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft werden wir dich so rasch wie möglich unterrichten. Die gemeinschaftliche Liste über die mit einem Flugverbot der Europäischen Gemeinschaft belegten Fluggesellschaften ist als pdf-Datei in ihrer jeweils aktuellen Fassung über das Internet (http://ec.europa.eu/transport/air- ban/list_de.htm) abrufbar.

12 Datenschutz

12.1 Die personenbezogenen Daten, die du uns zur Verfügung stellst, werden elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet, an Leistungsträger, insbesondere deinen Ansprechpartner vor Ort, deine Gastfamilie sowie deine Gastschule übermittelt und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.

12.2 Alle personenbezogenen Daten der Gast- und Austauschschüler werden nach dem deutschen und europäischen Datenschutzrecht verarbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit jenen Daten findest du in unseren Hinweisen zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung (Datenschutzerklärung).

13 Verbraucherstreitbeilegung und ODR-Plattform

13.1 FSA unterwirft sich als Veranstalter von Pauschalreisen nicht einer Streitschlichtung nach Maßgabe des Verbraucherstreitschlichtungsgesetzes und ist hierzu auch gesetzlich nicht verpflichtet.

13.2 Die Europäische Kommission bietet eine Onlineplattform zur Streitbeilegung bei Online-Vertrags-abschlüssen unter der URL www.ec.europa.eu/consumers/odr an. Die Kontaktdaten der offiziellen Streitbeilegungsstelle können unter https://web- gate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.adr. show abgerufen werden.

14 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Reise- und Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und des gesamten Reisevertrages nicht berührt.

Diese Allgemeinen Reise- und Teilnahmebedingungen und Hinweise gelten für den Reiseveranstalter: FSA Youth Exchange Petra Jacobi, Rehhagenhof 42, 33619 Bielefeld,
Fon +49 521 1600 50, Fax: +49 521 1091 10,
Mail petra@fsa-youthexchange.de, Inhaberin Petra Jacobi

[Stand: August 2018]

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